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      Radwandern

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      Sie können Ihre Kursbuchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Buchung.

      Um den Widerruf auszuüben, senden Sie bitte eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an:

      SV Dickenberg

      Heinrich-Brockmann-Str. 23

      49479 Ibbenbüren

      redaktion (at) sv-dickenberg.de

      Wichtig:
      Wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass Ihr Kurs vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, verliert Ihr Widerrufsrecht für diesen Kurs seine Gültigkeit, sobald der Kurs gestartet ist.

      Nach einem wirksamen Widerruf erstatten wir Ihnen alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich, in der Regel auf dasselbe Zahlungsmittel, das Sie verwendet haben.

      Mit dem Eintritt beim Sportverein Dickenberg e.V. ist die jeweils gültige Fassung der Satzung bindend. Die jeweils gültige Satzung ist auf der Homepage des SV Dickenberg zu finden. Hier geht es zur aktuellen Satzung.

      Kursgebühren und Anpassung

      1. Die in der Kursbeschreibung angegebenen Gebühren gelten als Richtpreis.
      2. Der SV Dickenberg behält sich das Recht vor, die Kursgebühren vor Kursbeginn anzupassen, sofern die erforderliche Auslastung zur kostendeckenden Durchführung des Kurses nicht erreicht wird.
      3. Eine Erhöhung der Kursgebühren darf maximal 20 % des ursprünglich angekündigten Preises betragen.
      4. Über eine etwaige Anpassung werden die Teilnehmer unverzüglich und rechtzeitig vor Kursbeginn informiert.
      5. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Kürsgebührenanpassung wird den Teilnehmern ein 14-tägiges Sonderwiderrufsrecht eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums können Teilnehmer von der Kursanmeldung zurücktreten, ohne dass hierfür Kosten oder Gebühren anfallen.
      6. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die angepasste Kursgebühr angerechnet; etwaige Differenzen sind vor Kursbeginn auszugleichen.
      7. Der Verein behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen, sollte die erforderliche Kostendeckung nicht möglich sein. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
      8. Kein Anspruch auf Rabatt, Erstattung oder Rückzahlung besteht für Kurstermine, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, soweit die Nichterbringung von ihm zu verantworten ist. Auch auf Nachholung dieser Termine besteht kein Anspruch.
      9. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Widerrufs ist der Versandzeitpunkt des Widerrufs. Der Widerruf ist in Textform zu richten an:

      SV Dickenberg e.V.
      Heinrich-Brockmann-Str. 23
      49479 Ibbenbüren
      E-Mail: redaktion (at) sv-dickenberg.de
      Tel.: 0170 4796581

      § 1 Grundsatz

      Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

      § 2 Beiträge

       1  Erwachsener  9,00 €
       2  Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr   6,00 € 
       3  Ehepaar  17,50 €
       4  Familienbeitrag (1)  20,50 €
       (1) Eltern plus Kinder bis 18 Jahre oder 1 Elternteil plus Kinder und mehr

       

      (1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

      (2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsnummer 1 – 4 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

      (3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 1 – 4.
      Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID ID: DE03ZZZ00000784839 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) Monatsweise jeweils zum 15. eines Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

      (4) In einigen Abteilungen sind die Mitglieder verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Über Anzahl und Beitrag der nicht geleisteten Arbeitsstunden entscheidet die Abteilungsversammlung. 

       

      § 3 Abteilungsbeiträge und Gebühren je aktives Mitglied

       (1) Fußball:  Abteilungsbeitrag / Monat 
       Erwachsener  3,50 €
       Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  3,00 €
       Nicht geleistete Arbeitsstunden (2) 12,50 €
       (2) Jeder Erwachsene hat 4 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten  
       Erwachsener  3,00 €
       Erwachsener (5)  6,00 €
       Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr   3,00 €
       Studenten (3)  4,00 €
       Familienbeitrag (4) (5) 12,50 €
       Nicht geleistete Arbeitsstunden (5) 12,00 € / Std
       Gastspieler 5,00 € / Platz u. Tag

      (3) Eine Copy des Studentenausweises ist bei der Anmeldung mit einzureichen.
      (4) Eltern plus Kinder bis 18 Jahre oder 1 Elternteil plus Kinder und mehr
      (5) Jeder Erwachsene hat 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten

       (4) Reiten
       Reitanlagennutzung ohne Reitstunde (6) (7) 22,00 €
       Reitanlagennutzung mit Reitstunde (6) (7) 19,00 € 
       Longenstunde inkl. Schulpferd und Reitanlage 85,00 €
       Grundausbildung (für Jugendliche unter 18 Jahre) (8) 30,00 €
       Dressurunterricht (1 Std / Woche ) 20,00 €
       Springstunde (1 Std / Woche) 20,00 €
       Gruppenvoltigieren (1 Std / Woche) (7) 22,00 €
       Schulpferd (1 Std / Woche)  40,00 €
       Schulpferd (2 Std / Woche)  60,00 €
       Nicht geleistete Arbeitsstunden Erwachsene 10,00 € / Std
       Nicht geleistete Arbeitsstunden Jugendliche 6,00 € / Std
       Hobby Horsing (1Std / Woche) 20,00 €
       Alle unter (4) Reiten genannten Leistungen können mit 6-wöchiger Frist schriftlich nur zum Quartalsende geändert oder gekündigt werden. Anmeldungen für weitere Leistungen sind monatlich möglich und schriftlich  einzureichen.
      (6) Reitanlagennutzung (je Reiter bis zu 2 Pferde)

      (7) Mitglieder mit gebuchter Reitanlagennutzung (mit oder ohne Reitstunde), die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen pro Kalenderjahr außerhalb der Turniere (Hauptturnier und Herbstturnier) 8 Pflichtarbeitsstunden leisten. Zusätzlich müssen an beiden Turnieren insgesamt 8 Arbeitsstunden geleistet werden, so dass sich insgesamt 16 Arbeitsstunden pro Jahr ergeben. Die Turniervorbereitung zählt zu den Pflichtarbeitsstunden, die Turnierstunden werden nur an Turniertagen gezählt. Alle Voltigierer ohne weitere Hallennutzung, ab dem 12. Lebensjahr, müssen jeweils die Hälfte der Stunden leisten (4 Pflichtstunden und 4 Turnierstunden). Im Kalenderjahr, in dem das 12. Lebensjahr vollendet wird, müssen die Stunden erstmals geleistet werden.
      (8) 1 Dressur- und 1 Springstunde / Woche

       

      Stand: 01. Juni 2026

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      Sportheim SV Dickenberg
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      Geschäftszeit

      Mittwochs 18 - 19 Uhr
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